Auflagen Fasnacht 2022

Wir freuen uns sehr über den Wegfall der Zertifikatspflicht, wie vermutlich alle. 

Wir halten an unserer geplanten Fasnacht nach Plan B fest und sind glücklich, dass wir die Fasnacht nicht vorzeitig abgesagt haben.
Die Aufbauarbeiten für Plan B haben sind in vollem Gang, es ist alles bestellt von den Toilettenanlagen bis zum 5000er Zelt , Verträge sind unterschrieben und die Programme sind zusammengestellt.
Ein Umschwenken auf eine normale Strassenfasnacht ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Es wurden auch keine Wagen für einen Umzug gebaut, Bewilligung fehlt etc.

Die Stadt Langenthal vermeldet heute 24.2.2022 zu diesem Thema Folgendes:


Das heisst, das Aktivitäten wie Auftritte, Festinstallationen, Barwagen etc. ausserhalb dieses Geländes nicht bewilligt sind und auf eigene Verantwortung erfolgen.

Beizenauftritte etc. sind gestatttet.

Es geht jetzt darum, dass wir uns an die mit der Stadt und dem Kanton sowie den Cliquen gemachten Planungen freuen und bei hoffentlich schönem Wetter ein paar tolle Tage zusammen feiern können.

Danke für die Unterstützung, die wir bisher allseits erfahren durften und für das Verständnis, dass nicht die LFG diese Regeln aufstellt, sondern der Gesetzgeber.

Art. 24 des geltenden Ortspolizei-Reglements lautet wie folgt:

"Art. 24 Strassen, Trottoirs, Plätze – gesteigerter Gemeingebrauch, Bewilligungsverfahren

Jede private Benützung von öffentlichen, dem Verkehr dienenden Strassen und Plätzen, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, sowie das Ausstellen und Feilbieten von Waren bedarf der Zustimmung der Ortspolizeibehörde. Diese setzt sich vor Erteilung der Bewilligung nötigenfalls mit der Bauverwaltung ins Einvernehmen. Die Erhebung von Gebühren gemäss Gebührentarif der Gemeinde bleibt vorbehalten."