Liebe Geschäfte und Cliquen
Falls ihr plant irgend wein Gewerbe, Food - oder Getränkeverkauf an der Fasnacht zu betreiben, hier
das wichtigste in Kürze zu den Vorgaben zur Gastgewerblichen Einzelbewilligungen.
- Einsendeschluss für Gesuche ist der 20. Dezember 2024!
- Formulare können neu auch digital eingesandt werden
- Die Stadt wird ohne Freigabe der LFG keine Stände bewilligen
Hier gehts zur vollständigen Erklärung und den Formularen.
LFG – Verkaufsstände , Foodtrucks und Mehrweg-Geschirr an der Fasnacht